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"Individuelle Fahrdienste, gefragter denn je!"
Bei der Förderung des Ehrenamtes in der Pflege gemäß § 45c Abs. 1 Nr. 2 sind Initiativen mit mehr als zehn verschiedenen Konzepten möglich. An dieser Stelle werden nach und nach Konzepte von Initiativen als Praxisbeispiele vorgestellt. Heute folgt als zweites Beispiel der individuelle Fahrdienst.
Individuelle Fahrdienste fahren in der Regel Einzelpersonen zu ihren Zielen und Terminen - z.B. zum Arzt oder Therapeuten, zum Einkaufen, zu Behörden, zu Veranstaltungen etc. Sie begleiten die Personen u.a. auch bei Terminen.
"Flitzerle - Fahrdienst"
- Die Fahrten werden von 12 ehrenamtlichen Fahrer*innen zu Einkäufen, Arzt- und Therapeutenterminen, Behörden usw. begleitet, Koordination durch 2 Fachkräfte und eine ehrenamtliche Einsatzleitung.
- Einsatz: Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung, Ziele innerhalb der Großstadt, Fahrtdauer zwischen 2 und 4 Stunden.
- Aufwandsentschädigung für die Fahrer*innen 15 bis 30 € pro Einsatz.
- Das Angebot ist für Nutzer*innen kostenfrei.
- Organisationseigene Elektro-PKWs, Rollator und Faltrollstuhl kann mitgenommen werden.
"Bürgerfahrdienst"
- Begleitung durch 15 ehrenamtliche Fahrer*innen zu Einkäufen, Arzt- und Therapeutenterminen, Veranstaltungen, Friedhofsbesuchen etc. Anmeldung bei den Mitarbeiter*innen der ortsansässigen Apotheke, persönlich oder telefonisch.
- Fahrer*innen erhalten eine Anerkennung, keine Aufwandsentschädigung.
- Einsatz: Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr.
- Das Angebot ist für Nutzer*innen kostenfrei.
- Elektro-PKW - an der Ladestation der Gemeinde kann kostenfrei geladen werden.
"Sozialer Fahrdienst"
- Fahrten begleitet von 13 ehrenamtlichen Fahrer*innen zu Einkäufen, Arzt- und Therapeutenterminen, Veranstaltungen, auf den Friedhof usw. Koordination durch 4 Ehrenamtliche.
- Fahrer*innen erhalten eine Anerkennung, keine Aufwandsentschädigung.
- Einsatz: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung.
- Hin- und Rückfahrt 1 €, außerhalb der Gemeinde 0,30 € pro km
- Rollator und Faltrollstuhl kann mitgenommen werden.
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