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Im Rahmen der Förderung der Selbsthilfe nach § 45 d SGB XI können im Bereich der „sonstigen Maßnahmen“ sieben oder mehr verschiedene Konzepte für Angebote entwickelt werden. Diese richten sich sowohl an Menschen mit Hilfe-, Begleitungs-, Betreuungs-, Unterstützungs- und Pflegebedarf als auch an pflegende An- und Zugehörige. An dieser Stelle werden nach und nach verschiedene Konzepte als Praxisbeispiele vorgestellt.
Der betreute Mittagstisch, Kaffeenachmittag und das betreute Frühstück
Der betreute Mittagstisch im Sinne des § 45 d SGB XI ist ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Er kann auch als gemeinsames Frühstück oder Kaffeetrinken gestaltet werden. Die Gäste beginnen gemeinsam und werden von bürgerschaftlich Engagierten unterstützt und zur Selbsthilfe angeregt. Im Angebot integriert findet ein kurzer Vortrag, eine Mitmachaktion oder eine gesellige Anregung statt. Die bürgerschaftlich Engagierten führen auch die Vor- und Nachbereitung des Angebots durch. Bei Bedarf wird ein ehrenamtlicher Fahrdienst eingerichtet.
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